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Arzneimittel-Importe

Arzneimittel-Importe

Arzneimittel-Importe – Sinnvolle Wege zur Beschaffung von Medikamenten?

Die Pharmaindustrie ist seit Jahren Zug um Zug darum bemüht, wirksame und zugleich schonende Medikamente bereitzustellen, die helfen sollen, die unterschiedlichsten Symptome und Beschwerden schier unzähliger Krankheiten zu lindern. In Anbetracht der Diversität an Krankheitsbildern kein leichtes Unterfangen. Dieser Aspekt ist mitunter einer der Gründe für den stetig steigenden Import von Arzneimitteln.

Doch Medikamente und Arzneien dürfen natürlich nicht so ohne Weiteres importiert werden. Festgesetzte Vorschriften aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) der Bundesrepublik Deutschland geben vor, dass Arzneien, die aus dem Ausland importiert werden dürfen, zugelassen und entsprechend registriert werden müssen. Ferner ist ein Import von Medikamenten dann möglich, wenn für diese eine Genehmigung der Europäischen Kommission nach der EG-Verordnung 726/2004 nachgewiesen werden kann. Eine weitere Variante des Imports ist der sogenannte Parallelimport von Arzneimitteln. Doch was bedeutet Parallelimport? Wir erläutern Ihnen im Folgenden diese Form der Einfuhr.

Die parallele Einfuhr von Arzneien: das steckt dahinter

Von einem Parallelimport von Arzneimitteln ist die Rede, wenn Präparate, die mit entsprechender Zulassung durch ein Unternehmen innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates vertrieben werden, von einer meist unabhängigen dritten Firma im Europäischen Ausland erworben und dann in Deutschland erneut in den Markt eingebracht werden. Dies führt dazu, dass Arzneien, die in der Bundesrepublik bereits durch den eigentlichen Zulassungsinhaber – in den meisten Fällen ist dies der Hersteller der Arznei – vertrieben werden, von einem Drittunternehmen parallel angeboten werden. Der dadurch entstandene Parallelimport ist meist eine Folge unterschiedlicher Arzneimittelpreise in den jeweiligen EU-Staaten. Preisliche Unterschiede, die sich mitunter hierzulande auch auf den Verkaufspreis von Arzneimitteln auswirken können.

Über kurz oder lang wird durch parallele Einfuhren auch das Bewusstsein jener Menschen beeinflusst, die auf Medikamente angewiesen. Hierbei wird insbesondere auf den Preis geachtet, den es bei der Beschaffung von z. B. rezeptpflichtig verordneten Arzneimitteln zu zahlen gilt. Im Laufe der Zeit haben sich viele Patienten daher angeeignet, vor dem Kauf notwendiger Medikamente Preise zu vergleichen. Einen umfassenden und informativen Medikamente Preisvergleich durchzuführen, bedarf dabei weder besonderer Fachkenntnisse noch ist das Vergleichen sonderlich zeitaufwendig.

Ein Blick ins Internet genügt und man kann sich innerhalb kürzester Zeit ganzheitlich über den gegenwärtigen Stand verschiedenster Preise informieren und sich so vor dem Kauf von Medikamenten einen ersten Überblick verschaffen. Ausgestattet mit derartigen Informationen sollte man jedoch nicht auf eine zusätzliche Beratung in Apotheken oder beim Hausarzt verzichten. Für den Erhalt der eigenen Gesundheit sollte kein Aufwand zu groß sein.

Hochgeladen von: ApothekeAdhoc auf: YouTube.com

Bestehen Risiken bei der Verwendung importierter Arzneimittel?

Eine Frage, die angesichts der reinen Anzahl an vorab importierten Präparaten durchaus berechtigt erscheint. Die Antwort auf diese Frage lautet: Nicht zwangsläufig. Es bestehen keine Risiken, außer den für das jeweilige Medikament angegebenen möglichen Nebenwirkungen, die durch die innere oder äußere Anwendung auftreten können. Grundlegend für die Einfuhr von Arzneimitteln – auch mittels Parallelimport – ist, neben den eingangs genannten Bestimmungen aus dem Arzneimittelgesetz, auch die Eignung pharmazeutischer Unternehmen und Importeuren. Diese unterliegen einer dedizierten Überwachung, und sind zudem dazu angehalten, im Zuge der Überwachungsmaßnahmen aktiv mitzuwirken.

Dieses Mitwirken muss insofern vollzogen werden, als dass (Parallel-)Importeure – ähnlich den pharmazeutischen Unternehmen – jeweils einen Informationsbauftragten und einen Stufenplanbeauftragten der jeweiligen Überwachungsbehörde mitteilen müssen. Überdies muss nachgewiesen werden, dass die Sachkenntnis, und damit auch das fachliche Know-how, der genannten Beauftragten allen geltenden Bestimmungen entspricht und sie hierdurch geeignet sind, um an der Überwachung bei der Herstellung oder dem Import von Medikamenten teilzuhaben und Sachverhalte im Einzelnen korrekt bewerten können.

Neben diesen Voraussetzungen werden an den Import und den generellen Vertrieb von Arzneien in der Bundesrepublik weitere Anforderungen gestellt, deren Erfüllung essentiell notwendig ist, um Risiken bei der Verwendung der Arzneimittel aufs Geringste zu minimieren oder gar von vornherein ganzheitlich zu vermeiden. Im Dienste der allgemeinen Gesundheit, deren Unversehrtheit gesetzlich garantiert werden muss.

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