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Rachenuntersuchungen beim Hals Nasen Ohrenarzt
Eine Rachenuntersuchung wird dann durchgeführt, wenn eine medizinische Untersuchung des Rachens notwenig ist. Diese kann der Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder auch der gut ausgestattete Hausarzt vornehmen. Allerdings gibt es zwei verschiedene Arten von Rachenuntersuchungen, wobei die Eine einfache, fast bei jeder Erkältungskrankheit oder bei Schilderung von Schluckbeschwerden von jedem Arzt durchgeführt werden kann. Bei ihr werden lediglich ein Stirnspiegel mit Licht zur Ausleuchtung des Rachens und ein Mundspatel, zum Herunterdrücken der Zunge benötigt. Diese Instrumente sollte zumindest jeder Hausarzt in seiner Praxis haben, da es sich hierbei um eine Routineuntersuchung handelt. Bei dieser Untersuchung wird der Rachen begutachtet und festgestellt, ob er gerötet ist und ob sich im Rachen oder auf der Zunge ein Belag befindet. Zur Abklärung ob und welche Art von Bakterien bei einer vermuteten Entzündung oder Infektion vorhanden sind, kann der Arzt einen Abstrich der Rachenschleimhaut nehmen, um diesen entweder selbst unter dem Mikroskop anzusehen oder ihn ins Labor zu schicken. Steht der Erreger und der Verursacher der Rachenbeschwerden fest, und ist dieser ein Bakterium, wird der Arzt ein entsprechendes Antibiotikum verschreiben.
Die endoskopische Rachenuntersuchung
Die zweite Variante der Rachenuntersuchung ist aufgrund der benötigten Apparatur viel aufwendiger als die erste Variante und kann in der Regel nur in einer Facharztpraxis durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um die endoskopische Rachenuntersuchung. Wie der Name schon sagt, wird diese Art von Untersuchung mit einem Endoskop durchgeführt und sie findet immer dann Anwendung, wenn mit einer einfachen Rachenuntersuchung mittels Mundspatel und Stirnspiegel nicht genug Sicht auf das erkrankte Rachenareal verschafft werden kann. Egal welche Variante der Rachenuntersuchung genutzt wird, sie haben beide dasselbe Ziel, nämlich die Bereiche Gaumen, Kehlkopf, Mandeln, Mund und natürlich den Rachen, genau untersuchen zu können.
Bei einer einfachen Erkältung oder Mandelentzündung wird auch die einfache Untersuchungsmethode ausreichen. Reicht diese jedoch nicht aus und müssen anatomische Teile untersucht werden, die so tief im Rachen sitzen, dass sie mittels Mundspatel und Stirnspiegel nicht sichtbar gemacht werden können, muss zur Diagnostik eine endoskopische Rachenuntersuchung durchgeführt werden.
Schluckbeschwerden, Heiserkeit und Halsschmerzen, deren Ursachen mit der einfachen Rachenuntersuchung nicht geklärt werden können, müssen mit einer endoskopischen Rachenuntersuchung abgeklärt werden. Auch Beschwerden und Erkrankungen rund um den Kehlkopf, da dieser für eine einfache Rachenuntersuchung zu tief sitzt. Beispielsweise bei einer Kehlkopfentzündung, dem sogenannten Krupp-Syndrom und bei einem Rachenkatarr (auch Pharyngitis genannt). Auch nächtliches Sodbrennen kann Schäden im Rachen verursachen, denn die im Liegen zurücklaufende Magensäure greift die empfindliche Rachenschleimhaut an und kann somit mitverantwortlich für chronische Halsentzündungen und Schluckbeschwerden sein, welche nicht als Erkältungssymptome diagnostiziert werden können, weil weitere erkältungstypische Symptome fehlen. Auch ein Verdacht auf eine Diphterie kann mit einer einfachen Rachenuntersuchung bestätigt werden.
Risiken bei beiden Untersuchungsmethoden
Auch wenn die einfache Rachenuntersuchung mittels Mundspatel und Stirnspiegel für den Allgemeinmediziner eine Routineuntersuchung ist, wie sie es für den Hals-Nasen-Ohren-Arzt mithilfe eines Endoskops ebenso eine ist, birgt sie gewisse Risiken, die der untersuchende Arzt vorab abwägen muss. Nicht schlimm aber unangenehm ist bei beiden Varianten der durch die Fremdkörper im Hals hervorgerufene Würgereiz, der bei ganz empfindliche Patienten bis hin zum Erbrechen gehen kann. Der Arzt kann diesem Würgereiz vorbeugen, indem er zuvor den Rachen mit einem lokalen Betäubungsmittel besprüht.
Sehr gefährlich und sogar lebensbedrohlich kann selbst die einfache Rachenuntersuchung bei der Verdachtsdiagnose Epiglottitis werden. Dies ist eine akute Entzündung des Kehlkopfdeckels und kommt meist bei zwei - bis sechsjährigen Kindern vor. Auslöser für diese bedrohliche Erkrankung ist meist das Bakterium Haemophilus influenzae Typ B, welches über Tröpfchen- und Kontaktinfektion übertragen wird. Seit 1990 gibt es einen aktiven Impfschutz gegen dieses Bakterium und zum Glück sinkt die Anzahl der Erkrankungen seit der Möglichkeit, sich mittels einer Impfung dagegen zu schützen. Bricht sie dennoch aus, ist aufgrund der lebensbedrohlichen Situation, oberste Vorsicht geboten. Treten Symptome auf, die eine Verdachtsdiagnose auf eine akute Epiglottitis zulassen, darf auf keinen Fall eine Rachenuntersuchung von unerfahrenen Personen durchgeführt werden. Diese sollte einem Arzt in der Klinik, der die Möglichkeit einer sofortigen Intubation und Beatmung hat, vorenthalten bleiben. Denn selbst bei der Einführung des Beatmungsschlauches hat der behandelnde Arzt meist nur eine einzige Chance, da die Gefahr sehr groß ist, dass der Hals, der bei Kindern ohnehin sehr eng ist, komplett zu schwillt und die Atemwege verlegt, sodass eine eigenständige Atmung nicht mehr möglich ist und die Chance einer erfolgreichen Intubation Richtung null sinkt. In diesem Fall kann sogar ein Luftröhrenschnitt notwendig werden.
Kostenübernahme der Untersuchung durch die Krankenkasse
Die Rachenuntersuchung wird im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen und wenn sie zur Diagnosesicherung notwendig ist, von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Wer beispielsweise einmal an einem Karzinom im Rachenbereich erkrankt ist und in regelmäßigen Abständen zur Verlaufskontrolle muss, bekommt die Rachenuntersuchung bezahlt. Auch wenn ein Verdacht auf eine Erkrankung mit Rachenbeteiligung besteht, wird zur Diagnosesicherung diese Untersuchung bezahlt. Gibt es jedoch keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine solche Untersuchung notwendig ist, weder im Rahmen der Vorsorge, Verlaufskontrolle oder Diagnosensicherung, muss die Rachenuntersuchung wie bei allen anderen Wunschleistungen, aus eigener Tasche bezahlt werden, da die Krankenkasse in diesem Fall die Kosten dafür nicht übernimmt.
Heilpraktiker Felix Teske
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Artikel wurde zuletzt geaendert am: 19.01.2011; 09:09:28 Uhr