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Eine Kur für Genesung und Gesundheit
Eine Kur dient in erster Linie der Genesung und Erhaltung der Gesundheit. Sie ist eine Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Eine Kur wird vom Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt verschrieben, wenn es medizinisch und gesundheitlich erforderlich ist. Als Kur wird ein mehrwöchiger Aufenthalt in einem Kurort bezeichnet. Der Arzt verschreibt eine Kur, wenn alle angewandten Therapien ausgeschöpft wurden, sich jedoch keine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustandes eingestellt hat. Dann sollten Arzt und Patient gemeinsam besprechen, ob eine stationäre oder ambulante Kur den Genesungsprozess fördert.
Der Arzt legt die Therapien und Kuranwendungen fest, die aus medizinischer Sicht Erfolg versprechen. Zur positiven Beeinflussung des Organismus werden überwiegend natürliche Heilmethoden und Heilmittel angewendet. Für den Kuraufenthalt wird ein Ort mit anderen klimatischen Bedingungen zur Unterstützung der Genesung empfohlen, als sie im Heimatort herrschen. Im Anschluss stellt der Patient den Kurantrag bei seiner Krankenkasse. Diese prüft, ob dem Antrag alle medizinischen Unterlagen beigefügt wurden. Über den Kurantrag entscheidet dann ein Amtsarzt oder der Medizinische Dienst.
Die Kosten einer Kur- Zuzahlungen sind für alle gleich
Wird die Kur anerkannt, das heißt, sie ist aus medizinischer Sicht notwendig, übernimmt die Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Beihilfe oder eine andere Versicherung die Kosten für die Kur, die Kuranwendungen und den Aufenthalt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Art und Anzahl der Behandlungen. Für alle Patienten gleich sind die Kosten für die Kur- Zuzahlung. Diese sind gesetzlich geregelt und belaufen sich einheitlich für alle auf einen Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag. Allerdings ist die Kur - Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt. Macht sich aus gesundheitlichen Gründen im gleichen Jahr eine zweite Kur erforderlich, muss keine erneute Kur- Zuzahlung geleistet werden.
Es empfiehlt sich also, den Einzahlungsbeleg gut aufzuheben. Der gesetzliche Eigenanteil wird direkt an die Kureinrichtung gezahlt. Eltern, die eine Mutter - oder Vater - Kind - Kur beantragen und in Anspruch nehmen, müssen ebenfalls die Zuzahlung von 10,00 Euro pro Tag bezahlen. Wird eine ambulante Kur in Anspruch genommen, wird die Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Behandlungstag ebenfalls fällig. Diese ist dann direkt an den Physiotherapeuten als Leistungsträger zu entrichten. Bei einer ambulanten Kur entstehen zusätzliche Kosten für Kurmittel, die der Kurarzt verschrieben hat.
Diese Zusatzkosten betragen 10 %. Außerdem werden nochmals 10,00 Euro pro Verordnung oder Rezept fällig. Grundsätzlich muss also jeder, der während seiner Kur ein Arbeitsentgelt bezieht, 10,00 Euro Kur - Zuzahlung leisten. Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, werden keine Zusatzkosten für eine Kur berechnet. Sie sind zuzahlungsfrei. Für Rentenversicherte und Rentner mit mindestens einen Kind unter 18 Jahren wurden gestaffelte Kosten einer Kur - Zuzahlung festgelegt. Die Zuzahlungsbeträge beziehen sich auf das monatliche Einkommen. Bei einem Einkommen ab 967,00 Euro beträgt der Zuzahlungsbetrag pro Tag bei 8,00 Euro. Erst ab 1200,00 Euro Einkommen müssen 10,00 Euro Kur - Zuzahlung geleistet werden. Die gleiche Staffelung gilt bei eigener Pflegebedürftigkeit oder wenn der Ehepartner pflegebedürftig ist und betreut werden muss.
Wann die Kosten einer Kur- Zuzahlung entfallen
Obwohl die Kosten einer Kur - Zuzahlung gesetzlich geregelt sind, gibt es Ausnahmen, in denen keine Zuzahlung zu entrichten ist. Die Kur - Zuzahlung entfällt, wenn die Härtefallgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens erreicht ist. Für chronisch Kranke liegt die Härtefallgrenze bei einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Zahlt die Rentenkasse ein Übergangsgeld als Ersatz für Lohn oder Gehalt, muss der Versicherte keine eigenen Kosten für die Kur aufbringen. Auch wer vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, ist zuzahlungsfrei gestellt. Daher ist es empfehlenswert, sich bereits mit der Antragstellung für eine Kur über Kur - Zuzahlungen oder mögliche Zuzahlungsbefreiung rechtzeitig und hinreichend zu informieren.
Wer mehr für seine Gesundheit, Gesunderhaltung und Vorbeugung tun möchte, hat die Möglichkeit einer privaten Kur. Der Vorteil ist, dass sich der Betreffende den Kurort selber aussuchen und über die Dauer der Kur auch selber entscheiden kann. Allerdings sollten Behandlungen und Anwendungen mit dem Hausarzt vorab besprochen werden. Bei einer privaten Kur übernimmt weder die Krankenkasse noch die Rentenversicherung anteilige Kosten.
Heilpraktiker Felix Teske
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Artikel wurde zuletzt geaendert am: 04.10.2011; 12:53:26 Uhr