Welche Kurart ist für die Vorsorge die Richtige?
„Kur" ist der Oberbegriff für Rehabilitation und Vorsorge. Welche Kurart für welchen Patienten die richtige ist, entscheidet der Hausarzt oder der behandelnde Arzt. Für die Genehmigung einer Kur ist ihre medizinische Notwendigkeit eine Voraussetzung. Das heißt, der Patient muss geschwächt, seine Gesundheit bedroht, krank oder gar behindert sein. Ein weiterer wichtiger Punkt für eine Kur ist, dass diese Aussicht auf Erfolg haben sollte. Das Angebot an Kuren der gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, dem Versorgungsamt, der Unfallversicherung und anderen Trägern reicht von der ambulanten Vorsorgekur, stationäre Vorsorge und Rehabilitation am Kurort, ambulante Reha, stationäre Reha, Anschluss-Reha, Vorsorgekur für Mütter, Müttergenesungskur, Kompaktkur bis hin zur Mutter - oder Vater - Kind - Kur.
Diese Kurarten sind im SGBV §§ 23,24, 40+41 gesetzlich geregelt und für die gesetzliche Krankenkasse genauso bindend wie für den Patienten. Vorsorgekuren sollen helfen, Krankheiten zu vermeiden und sie können als ambulante Kuren direkt am Wohnort und als stationäre an einem Kurort wahrgenommen werden. Vorsorgekuren gehen über drei Wochen und werden ambulant aller drei und stationär aller vier Jahre gewährt. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Schwächung der Gesundheit, Verhüten von Krankheiten oder deren Verschlimmerung und Vermeidung von Pflegebedürftigkeit sind die wichtigsten. Zum Leistungsumfang gehören die ärztliche Behandlung und die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Es müssen pro Tag 10,00 Euro Kurzuzahlung geleistet werden.
Ambulante Reha oder doch lieber stationär?
Ambulante Reha bedeutet für den Patienten, dass er Zuhause wohnen kann und dennoch eine intensive und hochwertige Reha in einer Reha- Einrichtung in Wohnortnähe machen kann. Gerade bei chronischen Erkrankungen oder nach Operationen hilft diese Form der Reha, den Alltag wieder allein zu bewältigen. Die ambulante Reha ist nur tagsüber und dauert je nach notwendigen Anwendungen und Behandlungen etwa vier bis sechs Stunden. Zu den Reha-Maßnahmen zählen unter anderem Krankengymnastik, Massagen, medizinische Trainingstherapie und psychologische Unterstützung. Die stationäre Reha wird in einem Rehabilitätszentrum durchgeführt. Auch hier liegt die Dauer bei drei Wochen und mit allen notwendigen Reha-Maßnahmen zur Krankheitsbewältigung. Die stationäre Reha gilt als die klassische Form. Für sie muss ebenfalls der Betrag von 10,00 Euro pro Behandlungstag selber gezahlt werden.
Die Kompaktkur ist eine neuere Art der Kur, die bei den vielen heutigen Gesundheitsproblemen in Anspruch genommen werden kann. Die Kompaktkur ist eine Vorsorgeleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, für die eine Kurzuzahlung von 10,00 Euro fällig wird. Als spezielle Form der ambulanten Kur können gleichzeitig mehrere therapeutische und medizinische Maßnahmen zum Tragen kommen. Diese Maßnahmen werden so koordiniert, dass der Patient ganzheitlich behandelt werden kann. Die täglichen Behandlungen dauern etwa vier bis fünf Stunden und finden in geschlossenen Gruppen mit bis zu fünfzehn Teilnehmern statt. Ein Vorteil ist die konstante Gruppenleitung und der regelmäßige Arztbesuch.
Müde und erschöpft? Eine Müttergenesungskur kann helfen
Müttergenesungskuren sind Kuren für Frauen, die Kinder erziehen oder bereits erzogen haben. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Diese Kur nimmt die Frau allgemein allein in Anspruch. Wenn eine Mutter aus familiären oder privaten Gründen eines oder mehrere Kinder mitnehmen möchte, kann sie dies tun. Wenn Kinder ihre Mutter begleiten, werden dem Alter entsprechende Kinderbetreuungsprogramme angeboten, damit die Mutter auch eine Auszeit vom Alltagsstress nehmen kann. Müttergenesungskuren sind ganzheitliche Kuren, die eine medizinische und sozialtherapeutische Behandlung einschließen. Zusätzlich werden freizeitpädagogische Angebote gemacht. Bleiben das Kind oder die Kinder Zuhause bei Vater oder Verwandten, wird von der Kurberaterin die Versorgung der Familie organisiert.
Bei Kindern unter zwölf Jahren werden die Kosten für eine Familienpflegerin von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Mutter - oder Vater - Kind - Kur ist wie jede andere Kur eine Dienstleistung der Krankenkassen. Sie finanzieren diese dreiwöchige Kur bis auf die gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro pro Tag. Zum Kurprogramm gehören unter anderem medizinische und therapeutische Anwendungen, Einzel- und Gruppengespräche, Ernährungsberatung, Entspannungsberatung und Bewegungsprogramme. Kinder können gern mit zur Kur als gesunde Begleitpersonen. Haben sie jedoch selber wegen einer Erkrankung Anspruch auf eine Kur, erfolgt hier die erforderliche medizinische und therapeutische Behandlung nach Bedarf.
Artikel wurde zuletzt geaendert am: 04.10.2011; 13:33:41 Uhr