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Wann gibt es onkologische Rehabilitationen?

Schmerzen Kuren Onkologische Rehabilitationen werden im Anschluss an eine Tumorbehandlung dem Patienten verordnet. Diese umfasst medizinische und therapeutische Maßnahmen, die es dem Patienten erleichtern sollen, mit seiner Krebserkrankung zurecht zu kommen. Durch eine solche Krankheit ergeben sich in der Regel sowohl körperliche als auch seelische Probleme, die durch die Behandlung beseitigt oder zumindest gemindert werden sollen. Die onkologische Rehabilitation sollte etwa zwei Wochen nach erfolgter Krankenhausbehandlung erfolgen. Wenn eine Strahlentherapie erforderlich ist, sollte bereits mit den Bestrahlungen begonnen worden sein, ehe es zur onkologischen Rehabilitation kommt.

 

Bei der onkologischen Rehabilitation werden auch Probleme und körperliche Schäden behandelt, die durch die Chemotherapie entstanden sind. Bei der Strahlentherapie leitet meist der behandelnde Radiologe die onkologische Rehabilitation ein. Ansonsten sollte bereits im Krankenhaus der Antrag auf die onkologische Rehabilitation gestellt werden, hier gibt es in der Regel im Krankenhaus speziell ausgebildete Sozialarbeiter, die bei der Antragstellung helfen, so dass keine unnötige Zeit verschwendet wird, da in solchen Fällen die onkologische Rehabilitation spätestens zwei Wochen nach der Entlassung aus der Klinik aufgenommen werden muss. Da die Krankenkasse den Antrag genehmigen muss, ist hier Eile geboten. Außerdem muss die Rentenversicherung den Antrag ebenfalls genehmigen. In solchen Fällen erfolgt eine bevorzugte Prüfung der Unterlagen, aber dennoch drängt die Zeit, da ja so schnell wie möglich die Rehabilitation erfolgen soll.

Was soll mit einer onkologischen Rehabilitation bewirkt werden?

Ein Krebsleiden bringt für den Betroffenen in der Regel körperliche Einschränkungen mit sich. Vor allen Dingen aber kommen seelische Einschränkungen hinzu. Während der onkologischen Rehabilitation soll der Patient vor allen Dingen lernen, mit seiner Krankheit umzugehen. Die Einschränkungen sollen auf ein möglichst niedriges Maß heruntergeschraubt werden. Onkologische Rehabilitationen werden in der Regel in einer speziellen Klinik durchgeführt, die sich auf Krebspatienten spezialisiert hat. Jedoch ist je nach den Lebensumständen des Patienten auch eine ambulante onkologische Rehabilitation möglich. Der Patient sollte sich auch nicht dagegen wehren, eine solche Maßnahme durchführen zu lassen.

 

Denn es ist nicht einfach, mit einem Krebsleiden umzugehen. Zu den körperlichen Einschränkungen, die sich dadurch vielleicht einstellen, kommen auch noch seelische Probleme. Selbst wenn der Krebs durch eine Operation komplett entfernt ist, kommt immer wieder die Angst hinzu, dass sich schon Metastasen gebildet haben. Aber auch für die Angehörigen eine Krebspatienten ist oft eine onkologische Rehabilitation erforderlich. Denn die Angehörigen müssen ebenfalls mit der Krankheit umgehen können und sind in Folge dieser Erkrankung ebenfalls seelischen Belastungen ausgesetzt. Ärzte und Angehörige müssen miteinander arbeiten, um dem Krebspatienten wirklich helfen zu können.

Wer zahlt die Kosten für eine onkologische Rehabilitation

Die onkologischen Rehabilitationen werden in der Regel von Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern übernommen. Der Patient hat in der Regel ein Wahlrecht, wo er seine Kur verbringen möchte. Dies kann auch im Ausland geschehen, jedoch muss die Klinik, die der Patient sich ausgesucht hat, den Anforderungen entsprechen, die eine onkologische Rehabilitation möglich machen. Der Patient zahlt die übliche Gebühr von 10,-- Euro als Eigenanteil. Bei einigen Voraussetzungen kann von der Zahlung des Eigenanteiles Abstand genommen werden.

 

Dies kann allerdings nur auf schriftlichen Antrag geschehen. Bei einem Einkommen des Patienten unter 980 Euro monatlich ist zum Beispiel kein Eigenanteil zu entrichten. Der Betrag von 10 Euro pro Tag ist ab einem Einkommen von 1200 Euro monatlich zu zahlen. Diese Zuzahlung gilt allerdings nur für 42 Tage im Kalenderjahr. Danach entfällt die Zuzahlung. Kinder unter 18 Jahren und auch volljährige Kinder, die bei ihren Eltern versichert sind, brauchen ebenfalls keine Zuzahlung leisten. Dies gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt der onkologischen Rehabilitation Übergangsgeld oder Sozialleistungen erhalten.

 

 

 

Heilpraktiker Felix Teske

© Rolf Richter - Fotolia.com




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Artikel wurde zuletzt geaendert am:  13.10.2011; 23:36:47 Uhr



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