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Heilpraktiker - Naturheilkunde
Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung. Um den Beruf des Heilpraktikers ausüben zu können wird eine, nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils gültigen Fassung, staatlichen Erlaubnis benötigt. Diese Erlaubnis kann ohne Verfügung einer ärztlichen Approbation erlangt werden. Der Beruf des Heilpraktikers gehört zu den Berufen im Sinne des § 18 Einkommensteuergesetz und wird vom Heilpraktiker eigenverantwortlich ausgeführt. Das Berufsbild des Heilpraktikers umfasst die Heilkundeausübung. Dies wird durch die Berufsbezeichnung Heilpraktiker auch ausgedrückt. Was den Heilpraktiker vom Arzt unterscheidet ist, dass die Ausbildung zum Heilpraktiker nicht vorgeschrieben ist und dass die Befugnis zur Ausübung durch Gesetze und Verordnungen gegenüber denen des Arztes eingeschränkt sind.
Verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen oder Geburtshilfe zu betreiben ist dem Heilpraktiker untersagt. Auch Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz darf der Heilpraktiker nicht behandeln. Aber die Ausübung der Psychotherapie und der Physiotherapie ist dem Heilpraktiker ohne Einschränkung gestattet. Wenn die beschränkte (sektorale) Erlaubnis zur Heilkundeausübung vorliegt, darf die allgemeine Heilkunde nicht ausgeübt werden. Genau dies wird durch die Bezeichnung Heilpraktiker unterschieden. Heilpraktiker sind in verschiedenen Verbänden organisiert. Diese Verbände vertreten die Interessen der Heilpraktiker, organisieren Fortbildungsveranstaltungen und bieten Serviceleistungen an. Auch bieten viele Verbände Schulen an, so dass hier auch die Ausbildung angeboten wird.
Wie wird man Heilpraktiker?
Der Beruf des Heilpraktikers wird nicht durch eine vorgeschriebene Ausbildung erlernt. Die Grundvoraussetzungen um den Beruf des Heilpraktikers ausüben zu können ist das Mindestalter von 25 Jahren sowie die körperliche und geistige Eignung für den Beruf. Ein Nachweis für die körperliche und geistige Eignung muss sowohl durch ein ärztliches Attest als auch durch ein polizeiliches Führungszeugnis erbracht werden. Ferner wird zumindest der Hauptschulabschluss und eine Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes benötigt. Neben diesen Grundvoraussetzungen müssen aber noch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung vor dem Amtsarzt des Gesundheitsamtes abgelegt werden.
Wie werden die Kenntnisse für die Prüfung erlangt?
Um das Wissen für die Prüfungen zu erlangen, gibt es Schulen, die sich hierauf spezialisiert haben. Diese Schulen bieten unterschiedliche Lernmöglichkeiten an. So gibt es Schulen die das Lernpensum innerhalb von 3 Monaten übermitteln wollen. Aber es gibt auch Schulen die diese schulmedizinische Ausbildung in 2 Jahren vermitteln. Nach dieser zweijährigen Schulausbildung folgt eine zweijährige naturheilkundliche Ausbildung. Die naturheilkundliche Ausbildung hat den Vorteil, dass in diesen zwei Jahren die Grundlagen der wichtigsten Therapieverfahren kennen gelernt werden. Hiernach ist die Entscheidung welche Laufbahn eingeschlagen werden soll einfacher. Wurde sich für ein Gebiet entschieden, kann dann noch ein Jahreskurs belegt werden. Dieser Ausbildungsweg dauert somit insgesamt 5 Jahre.
Auch werden mittlerweile viele Lehrgänge angeboten die man per Fernausbildung ausüben kann. Dies hat Vor- und Nachteile. Der Vorteil ist natürlich, dass wenn noch neben der Ausbildung gearbeitet werden muss, um die Ausbildung zu finanzieren, der Lernstoff bequem von zu Hause aus geübt werden kann. Der Nachteil ist meistens, dass niemand neben einem sitzt, der einem Tipps und Tricks geben kann. Die Prüfung ist bei allen Ausbildungsmethoden gleich. Geprüft wird mehr die Schulmedizin als die Kenntnisse der einzelnen Gebiete der Naturheilkunde. Zu den Bereichen der Prüfung gehört die Anatomie und Physiologie, die innere Medizin, Infektionskrankheiten, Rechts- und Berufskunde und die Psychiatrie.
Die Prüfung kann nur als bestanden angesehen werden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil der Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Nach bestandener Prüfung darf sich der Geprüfte Heilpraktiker nennen und eine Praxis eröffnen. Aber auch nach dieser Prüfung lernt ein Heilpraktiker immer weiter. Dies bedeutet, dass der Heilpraktiker nach der Schulausbildung nicht fertig ist, sondern sein Leben lang weiter lernt.
Die Tätigkeitsfelder eines Heilpraktikers
Mit einer Vollzulassung dürfen Heilpraktiker sowohl körperliche als auch seelische Leiden feststellen und eine Therapie auch mit körperlicher Behandlung durchführen. Grundsätzlich kann der Heilpraktiker jede Therapie ausführen die er beherrscht. Dies wird auch Therapiefreiheit genannt. Die Naturheilkunde oder die Alternativmedizin werden meist für die Therapie angewandt. Neben der Bezeichnung Heilpraktiker führen die mit Vollzulassung arbeitenden Heilpraktiker auch noch Zusatzbezeichnungen wie zum Beispiel Phytotherapie, Homöopathie, Physiotherapie, Kinesiologie oder auch ausleitende Verfahren. Die Kosten für eine Therapie beim Heilpraktiker werden zum Teil durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Den größten Anteil zahlen die Patienten in der Regel selber.
Heilpraktiker Felix Teske
Artikel wurde zuletzt geaendert am: 26.07.2011; 18:37:54 Uhr