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Medizinische Hilfsmittel - Was sind alles medizinische Hilfsmittel?
Unter medizinischen Hilfsmitteln versteht man im Allgemeinen alle sächlichen medizinischen Leistungen. Sie sollen körperliche Defizite kompensieren und die Leistungsfähigkeit des Patienten erhöhen, Mobilität gewährleisten, eine Teilnahme an gesellschaftlichen Leben ermöglichen, den Alltag erleichtern oder eine adäquate pflegerische Versorgung gewährleisten.
Was sind medizinische Hilfsmittel?
Zu den medizinischen Hilfsmitteln zählt alles, was zur Kompensation einer Erkrankung oder einer Behinderung oder zur pflegerischen Versorgung dient, jedoch nichts mit Heilung oder Therapie zu tun hat. Zu den Hilfsmitteln bei Erkrankungen oder Störungen der Sinnesorgane zählen die Sehhilfen, die Hörhilfen und Sprech- oder Kommunikationshilfen. Die Sehhilfen richten sich nach dem Grad der Sehschwäche und können von Kontaktlinsen über Brillen bis hin zu Leselupen oder einem Blindenführhund reichen. Letzteres ist rechtlich jedoch noch nicht abschließend geklärt, da ein Hund zwar im Zivilrecht als Sache bezeichnet wird, er aber nicht die Funktion des Auges unterstützt oder übernimmt.
Da er aber in seiner Funktion eine selbstständige Fortbewegung und das Zurechtfinden im Alltag eines Blinden ermöglicht, werden Blindenhunde in der Regel zu den medizinischen Hilfsmitteln gezählt. Hörhilfen werden eingesetzt bei einer Hörbehinderung oder bei Altersschwerhörigkeit. Sprechhilfen können spezielle Sprechkanülen bei Tracheostoma sein oder aber auch ein Computer als Kommunikationsmittel bei Tetraplegikern, also Menschen, die vom Hals ab gelähmt sich und eventuell nicht mehr sprechen können, ein Mitteilung über Gesten oder per Schrift ist in diesem Fall nicht möglich. Somit ist ein Computer die einzige Möglichkeit, zu kommunizieren. Desweiteren zählen Körperersatzstücke, also Prothesen jeder Art und orthopädische Hilfsmittel wie orthopädische Schuhe zum Katalog der Hilfsmittel.
Hierzu gehören zudem sämtliche Gehilfen wie Krücken oder Rollatoren und Rollstühle. Das Hilfsmittel muss dem Bedürfnis angepasst sein und muss auch wirtschaftlich sein. Deswegen erhalten nur ganz bestimmte Patienten elektrische Rollstühle. Eine Voraussetzung für ein solches Gerät ist die Tatsache, dass der Betreffende nicht in der Lage ist, einen normalen Rollstuhl zu bedienen, zum Beispiel bei Multipler Sklerose im fortgeschrittenen Stadium. Ebenso fallen alle Stoma- und Inkontinenzartikel unter diese Rubrik. Sie dienen neben der Bewältigung des normalen Lebens auch zur Prävention anderer Folgeerkrankungen, da sie als Hygieneartikel vor Infektionen und Wundliegen bei Bettlägerigen schützen sollen. Eine spezielle Gruppe der Hilfsmittel stellen auch mobile Sauerstoffgeräte und Inhalatoren dar. Zu den pflegerischen Hilfsmitteln zählen Absauggeräte, alle Krankenpflegeartikel, Lagerungshilfen und alles, was zur Dekubitusprophylaxe gerechnet wird, hier auch Spezialmatratzen und Spezialbetten, Bade- und Toilettenhilfen wie zum Beispiel Lifte, Kompressionsmittel wie Stützstrümpfe so wie Pflegehilfsmittel zur Körperhygiene.
Was sollen medizinische Hilfsmittel bewirken?
Medizinische Hilfsmittel sollen den Alltag des Betroffenen erleichtern, bzw. eine normale Lebensführung hinsichtlich Mobilität und Kommunikation ermöglichen. Die speziellen pflegerischen Hilfsmittel sollen zudem noch eine Verschlechterung des Allgemeinzustands und zusätzliche Erkrankungen oder Beeinträchtigungen verhindern. Allgemeinen Grundbedürfnisse sind als notwendige, gewisse körperliche und geistige Freiräume, sowie die Bewegungsfreiheit eines normalen Mitbürgers definiert. Medizinische Hilfsmittel müssen die Anforderung erfüllen, durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder ermöglichen, körperliche Behinderungen zu überwinden. Zudem sind Hilfsmittel in der Pflege unerlässlich.
Welche Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Krankenkassen haben eine Positivliste der von ihnen übernommen Hilfsmittel erstellt, den Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen. Was nicht auf der Liste stand, sollte nicht bezahlt werden Das Bundessozialgericht hat dieser Praxis, die Kosten nicht zu übernehmen, wenn ein Hilfsmittel nicht in der Liste aufgeführt ist, widersprochen. Nach Auffassung des Gerichts entscheidet nicht die Nennung eines Produktes auf der von den Krankenkassen selbst erstellten Liste über den Anspruch des Versicherten auf Kostenübernahme.
Vielmehr müsse ein Hilfsmittel gewährt werden, wenn es die Kriterien, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnissen zu entsprechen, erfüllt, sowie die Notwendigkeit, die Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, unabhängig von der Nennung auf der Liste. Die Verordnung eines Hilfsmittels muss durch einen Arzt erfolgen. Die Krankenkassen haben das Recht, zu überprüfen, ob ein kostengünstigeres oder geeigneteres Hilfsmittel als das verordnete zur Verfügung steht. Wichtig ist, dass das Hilfsmittel den einschlägigen Qualitätskriterien genügt und dass Folgeschäden oder -erkrankungen vermieden werden. Stellt eine Krankenkasse die Notwendigkeit eines Hilfsmittels in Frage, wird eine Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt.
Heilpraktiker Felix Teske
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Artikel wurde zuletzt geaendert am: 26.08.2011; 15:02:19 Uhr